Meldung bei der Polizei
Sobald Sie den Schaden bemerkt haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle. Zeigen Sie den Vorfall an und lassen Sie sich unbedingt Ihre Anzeige bestätigen.
Für die Schadensmeldung bei der Versicherung wird eine Bestätigung über die erfolgte Anzeige verlangt. Allfällige Unterlagen zum gestohlen Fahrrad (Rechnung, Registrierungsnachweis, Rahmennummer etc.) sollten Sie idealerweise zur Polizei mitnehmen.
Weiterführende Informationen:
- Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung
- Schadenmeldung bei durchblicker
- Wichtige Tipps zur Vorsorge
- Zum Fahrradversicherungs-Vergleich
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