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Rolle des Netzbetreibers

Der Netzbetreiber für Ihren Anschluss steht fest und kann auch nicht gewechselt werden. Er ist für die Errichtung und Instandhaltung der Gasleitung und Zählergeräte sowie deren Ablesung verantwortlich. Dafür stehen ihm die Netzgebühren zu, die per Verordnung der Regulierungsbehörde E-Control in regelmäßigen Abständen festgelegt werden. Die Netzgebühren werden häufig vom Gaslieferanten mit eingehoben und an den Netzbetreiber weitergeleitet. Wenn Ihr Anbieter das nicht vorsieht bekommen Sie eine separate Rechnung vom Netzbetreiber. Da die jeweiligen Netzbetreiber in Ihrem Gebiet immer auch als Gaslieferant aktiv sind, kommt es in der Praxis häufig vor, dass mit dem Netzvertag auch gleich ein Gasliefervertrag unterschrieben wird, ohne dass es dem Kunden wirklich bewusst ist.

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