Beim Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. So können Sie dieses wahrnehmen:
Wir kündigen für Sie: Wenn Sie Ihre neue Versicherung über durchblicker abschließen, kündigen wir auf Wunsch Ihre bisherige Versicherung.
Sie kündigen selbst: Ihre bestehende Versicherung müssen Sie unbedingt vor Ihrem Umzug und vor der amtlichen Ummeldung kündigen, ansonsten wird sie auf Ihren neuen Wohnsitz übernommen.
Als Nachweis der rechtzeitigen Kündigung gilt der Meldezettel - bitte melden Sie Ihren Wohnsitz frühestens am Tag nach der Kündigung um.