Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Beim Fahrzeugverkauf kann die Versicherung ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Grundsätzlich muss die Kündigung durch den Käufer des Fahrzeugs erfolgen. Damit der Vertrag verlässlich beendet wird, empfehlen wir trotzdem, den Versicherer zu verständigen und eine Auflösung zum Abmeldedatum des Fahrzeugs zu verlangen.
Weiterführende Informationen:
Motorradversicherungsvergleich
Motorrad günstig versichern - bequem online in wenigen Minuten erledigt.