Ehepartner / Lebensgefährte
Die Rechtsschutzversicherung kann auf einen mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner bzw. Lebensgefährten ausgeweitet werden. Der entsprechende Aufpreis ist in der Regel gering und deutlich sinnvoller als der Abschluss von getrennten Rechtsschutzversicherungen.
Im Rechtsschutzversicherung Vergleich auf durchblicker können sie auswählen, welche Personen versichert werden sollen.
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