Wichtige Ausschlüsse beim Storno-Schutz
Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist.
Ebenso besteht in der Regel kein Schutz, wenn der Rücktritt in Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Familienangehörige) steht und diese vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
Die genauen Stornogründe pro Anbieter finden Sie ganz einfach in unserem Reiseversicherung-Rechner heraus.
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