So funktioniert's
Schadensmeldung
Kontakt Versicherung
Im Schadensfall können Sie Ihre Versicherung direkt kontaktieren – so erfahren Sie schnell & einfach, was Sie für die erfolgreiche Schadensmeldung benötigenErreichbarkeit Versicherung
Hier sehen Sie auf einen Blick die bei durchblicker abschließbaren Versicherungen – mit nur einem Klick auf Ihre Versicherung erhalten Sie die relevanten Kontaktinformationen
Auf einen Blick
Schadensfall beim Fahrrad oder eBike
Wurde Ihr Fahrrad oder eBike mutwillig beschädigt oder sogar gestohlen? Ein gestohlenes Fahrrad ist besonders ärgerlich, sich dann noch mit der Schadensmeldung für die Versicherung auseinandersetzen ist eine zusätzliche Belastung. Um die notwendige Schadensmeldung so einfach wie möglich abzuwickeln, haben wir die wichtigsten Schritte im Schadensfall bei der Versicherung für Fahrrad oder eBike für Sie aufgelistet:
Fahrradversicherung – Schadensfälle auf einen Blick:
Eine Fahrrad- bzw. eBikeversicherung kann unterschiedliche Schäden abdecken. Einer der häufigsten Versicherungsfälle ist der Fahrraddiebstahl. Die Versicherung deckt meist folgende Schäden ab:
Welche Schäden von Ihrer Fahrradversicherung tatsächlich gedeckt sind, finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze. Haben Sie die Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann nutzen Sie einfach Ihr durchblicker Konto: so können Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versicherung einfach online abrufen.
Wissenswertes zum Schadensfall beim Fahrrad & eBike
Häufige Fragen
Die Höhe der Ersatzleistung wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
Versicherungsanbieter
Art der Ersatzleistung (Neuwert oder Zeitwert)
Gebrauchsjahre (je höher die Gebrauchsjahre, umso geringer die Ersatzleistung)
Selbstbehalt
Beim Diebstahl wird das Fahrrad oder eBike vom Besitzer entwendet. Erfolgt die Entwendung des Fahrrads durch Androhung bzw. Anwendung von Gewalt am Besitzer, dann spricht man vom Raub.
Wurde Ihr Fahrrad oder eBike gestohlen, dann ist eine polizeiliche Anzeige notwendig. Lassen Sie sich Ihre Anzeige bestätigen, denn Ihre Versicherung kann einen Nachweis über die erfolgte Anzeige verlangen. Nehmen Sie vorhandene Unterlagen zu Ihrem Fahrzeug (z.B. Rechnung, Rahmennummer, etc.) mit, wenn Sie die Anzeige bei der Polizei erstatten.
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