Kriegszustand
Befindet sich das Land in dem die versicherte Person wohnhaft ist im Kriegszustand, werden Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit dem Krieg oder Bürgerkrieg nicht gedeckt. Des Weiteren führt das Bereisen von Ländern, in denen bereits innere Unruhen oder ein Kriegszustand herrschen, zum Ausschluss der Versicherungsleistung. Ebenso ist jede Schädigung durch aktive Teilnahme an kriegerischen Tätigkeiten nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
Weiterführende Informationen:
- Unfall - Definition
- Passives Kriegsrisiko
- Strahlenschäden
- Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse
- Straftaten
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
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