Gegenstände in gemieteten Räumen
Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung sind Sachen Ihres Wohnungsinhalts auch versichert, wenn Sie diese vorübergehend, also zum Beispiel im Rahmen eines Urlaubs an einen anderen Ort mitnehmen. Wichtig: an Ihrem eigenen Zweitwohnsitz gilt diese Deckung nicht. Im Versicherungsrechner Haushalt können Sie auswählen, ob Sie diese Deckung haben möchten.
Weiterführende Informationen:
Haushaltsversicherungsvergleich
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