Vorzeitige Kündigung
Eine Lebensversicherungkönnen Sie vor Ende der Vertragslaufzeit jährlichkündigen . Je nachdem, ob es sich um eine reine Ablebensversicherung oder eine Lebensversicherung mit Geldanlagecharakter (Erlebensversicherung, fondsgebunden Lebensversicherung) handelt, sollten Sie dabei unterschiedliche Dinge beachten.
Eine reine Ablebensversicherung sollten Sie in der Regel kündigen, wenn der Grund für die Versicherung weggefallen ist, also z.B. ein damit besicherter Kredit vollständig zurückgezahlt ist, oder die mit der Versicherung abgesicherten Kinder mittlerweile auf eigenen Beinen stehen. In diesem Fall ist die Kündigung immer die richtige Entscheidung.
Wenn Sie die Ablebensversicherung wechseln wollen, weil Sie ein deutlich günstigeres Angebot gefunden haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die neue Versicherung Sie auch zu den angebotenen Konditionen nimmt, bevor Sie die alte Versicherung kündigen.
Bei einer Lebensversicherung als Geldanlage, sollten Sie unbedingt über die genauen Konditionen der Vertragsauflösung informieren, da nicht automatisch das eingezahlte und verzinste Kapital ausgezahlt wird. Gehen Sie davon aus, dass Sie einen erheblichen Abschlag in Kauf nehmen müssen. Sie sollten das also nur tun, wenn Sie das Geld dringend anderwärtig benötigen.
Weiterführende Informationen:
- Rücktritt sofort bei Erhalt der Polizze
- Rückkaufwert (bei vorzeitiger Kündigung)
- Umwandlung in prämienfreie Versicherung
- Vorläufige Deckung
- Anbieter Lebensversicherung
- Vergleich Lebensversicherung
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