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Vorsätzlich verursachte Schäden

Jedenfalls nicht erfasst vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung sind (wie generell bei allen Versicherungen) Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden.

Vorsätzlich handelt, wer gewollt oder bewusst einen Schaden herbeiführt. Dabei unterscheidet man den unbedingten Vorsatz und den bedingter Vorsatz: (1) unbedingter Vorsatz liegt vor, wenn die Tat/der Schaden bewusst gewollt war. (2) Bedingter Vorsatz bedeutet, dass der Schaden zwar nicht explizit beabsichtigt jedoch klar absehbar war und bewusst in Kauf genommen wurde. Ein Beispiel für bedingten Vorsatz: ein Radfahrer sieht Menschen aus einem Geschäft herauskommen, versucht aber nicht auszuweichen und nimmt bewusst in Kauf, dass er sie anfährt.

Es reicht ein solcher bedingter Vorsatz, damit die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen muss – allerdings wird die Nachweisbarkeit des bedingten Vorsatzes meist schwierig sein.

Weiterführende Informationen:

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