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Berufliche Haftpflichtfälle

Die Privathaftpflichtversicherung beschränkt sich - wie der Name bereits verrät – auf Verpflichtungen, die Sie als Privatperson und außerhalb der beruflichen Sphäre treffen.

Wenn Sie in Ihrer Rolle als angestellter Dienstnehmer einen Schaden verursachen, haftet unmittelbar Ihr Arbeitgeber für den Schaden und kann nur in Ausnahmefällen (z.B. Vorsatz) Forderungen an Sie stellen.

Als Freiberufler oder Selbständiger ist es je nach Tätigkeitsfeld sinnvoll oder sogar gesetzlich vorgeschrieben, eine spezifische Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Weiterführende Informationen:

Privathaftpflichtversicherungsvergleich

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