Schaden eingetreten, was tun?
durchblicker Redaktion
2 min
Schaden passiert? Keine Panik! Mit den folgenden Tipps finden Sie sich gut zurecht.
Richtiges Verhalten im Schadensfall
Im Schadenfall sollten Sie so rasch wie möglich den Schaden Ihrer Versicherung melden, nach Möglichkeiten genau dokumentieren und die weiteren Schritte mit der Versicherung abklären.
Schaden rasch melden
Sie sollten im Schadenfall möglichst rasch mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen. Insbesondere bei Personenschäden melden Sie den Schadensfall umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung. Gegebenenfalls auch Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie erhalten gemeinsam mit Ihrer Polizze Informationen zu Schaden-Hotlines Ihrer Versicherung, die in der Regel rund um die Uhr besetzt sind. Bewahren Sie daher diese Karte möglichst in Ihrer Geldbörse oder zentral in der Wohnung auf.
Natürlich hilft Ihnen auch das Team von durchblicker.at gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Experten:
Service-Line: 01 / 30 60 900 20
E-Mail: schaden@durchblicker.at
Schaden vollständig dokumentieren
Ihre Versicherung wird Sie nach genauen Informationen zum Schadenhergang fragen. Je genauer Sie den Schaden dokumentiert haben, desto besser ist es für Sie. Neben den Kontaktdaten des Geschädigten, dem genauen Datum und der Uhrzeit, sollten Sie genau beschreiben können, wie es zu dem Haftpflichtschaden kam und wie er verursacht wurde. Hilfreich sind auch Fotos, die Sie zusätzlich an die Versicherung schicken können.
Auch bei der Privathaftpflichtversicherung ist es ganz wichtig, die Möglichkeit zur Besichtigung von beschädigten Gegenständen zu gewährleistet.
Schadenbehebung mit Versicherung klären
Kontaktieren Sie nach einem Haftpflichtschaden zeitnah Ihre Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich.
Bevor ein Sachschaden behoben wird (Reparatur, Ersatzanschaffung) sollten Sie das unbedingt mit der Versicherung abklären. Da die Versicherung den Schaden ersetzen soll, hat sie ein Mitspracherecht bei der Entscheidung Reparatur oder Ersatz sowie bei der Art einer allfälligen Ersatzbeschaffung. Nur wenn der Schaden von der Versicherung anerkannt und die Art der Schadenbehebung abgestimmt wurde, können Sie sicher sein, nicht selbst zur Kasse gebeten zu werden.
Erkennen Sie nicht vorzeitig eine Schuld an, denn die Verschuldensfrage bzw. auch deren Abwehr klärt die Fachabteilung Ihrer Haftpflichtversicherung. Dies gilt auch für die Höhe der Ansprüche.
Durchführung der Schadenmeldung
Im Schadenfall sollten Sie so rasch wie möglich den Schaden Ihrer Versicherung melden und nach Möglichkeiten genau dokumentieren. Oder Sie setzten sich mit den Schaden-Experten von durchblicker.at in Verbindung.
Schadenmeldung direkt bei der Versicherung
Zur Geltendmachung Ihres Schadens bei der Versicherung ist eine vollständige Schadensmeldung erforderlich, mit Beschreibung des Hergangs, der eingetretenen Schäden sowie – in weiterer Folge – Rechnungen über die Kosten der Schadensbehebung.
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung am besten zunächst telefonisch um das weitere Vorgehen abzuklären. Natürlich können Sie auch mit dem Team von durchblicker.at in Kontakt treten, wenn wir für Sie die Abwicklung mit der Versicherung koordinieren sollen.
Schadenmeldung über durchblicker
Sie können sich im Schadenfall direkt an die Hotline Ihrer Versicherung wenden, aber natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei einem Schadenfall.
Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Experten:
Service-Line: 01 / 30 60 900 20
E-Mail: schaden@durchblicker.at
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
Ihr Name, Tel. Nr., Email
Versicherung Polizzennummer
Ort/Datum des Schadens
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