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Kündigung bei Fahrzeugverkauf (Kfz-Rechtsschutz)

In der Kfz-Rechtsschutz-Versicherung gibt es die Möglichkeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen, nämlich wenn Sie das versicherte bzw. die versicherten Fahrzeuge verkaufen.

Wird innerhalb von 1 Monat kein Ersatzfahrzeug angeschafft, dann können Sie mit sofortiger Wirkung die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung kündigen. Schaffen Sie ein Ersatzfahrzeug an und möchten für dieses Fahrzeug keinen Rechtsschutz, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Wichtig: Die Kündigung betrifft nur die Kfz-Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie diese in Kombination mit einem allgemeinen Privat-Rechtsschutz abgeschlossen haben, dann bleiben diese Rechtsschutz-Komponenten bestehen.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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