Kündigung bei Fahrzeugverkauf (Kfz-Rechtsschutz)
In der Kfz-Rechtsschutz-Versicherung gibt es die Möglichkeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen, nämlich wenn Sie das versicherte bzw. die versicherten Fahrzeuge verkaufen.
Wird innerhalb von 1 Monat kein Ersatzfahrzeug angeschafft, dann können Sie mit sofortiger Wirkung die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung kündigen. Schaffen Sie ein Ersatzfahrzeug an und möchten für dieses Fahrzeug keinen Rechtsschutz, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Wichtig: Die Kündigung betrifft nur die Kfz-Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie diese in Kombination mit einem allgemeinen Privat-Rechtsschutz abgeschlossen haben, dann bleiben diese Rechtsschutz-Komponenten bestehen.
Weiterführende Informationen:
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung bei langjährigen Verträgen
- Kündigung nach einem Versicherungsfall
- Rechtzeitige Kündigung
- Schriftliche Kündigung
- Wechsel der Versicherung über durchblicker
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