Schriftliche Kündigung
Die Kündigung einer Rechtsschutz-Versicherung muss schriftlich erfolgen und benötigt Ihre Unterschrift, daher kündigen Sie am besten per Fax, Email mit gescanntem Kündigungsformular oder Brief. Achtung: es zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Versicherung, daher sollten Sie entweder einige Tage vorher den Brief wegschicken oder noch besser per Fax oder Email die Kündigung durchführen. In diesen Fällen gilt Ihre Kündigung der Rechtsschutz-Versicherung auf alle Fälle am gleichen Tag als bei der Versicherung eingegangen. Nach der Kündigung können Sie im Vergleich Rechtsschutz eine neue Versicherung auf durchblicker.at abschließen
Weiterführende Informationen:
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung bei langjährigen Verträgen
- Kündigung nach einem Versicherungsfall
- Kündigung bei Fahrzeugverkauf
- Rechtzeitige Kündigung
- Wechsel der Versicherung über durchblicker
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