Prüfung Versicherungsschutz und Erfolgsaussicht
Die Rechtsschutz-Versicherung ist berechtigt, bei begründeter und eindeutiger Aussichtslosigkeit die Übernahme der Kosten einer Vertretung in einem Versicherungsfall abzulehnen. Davon ausgenommen ist der Straf-Rechtsschutz.
Auch aus diesem Grund ist es für Sie wichtig, frühzeitig in Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu treten, damit Sie nicht bereits Kosten verursachen ohne Gewissheit zu haben, ob diese auch übernommen werden.
Weiterführende Informationen:
- Allgemeines Verhalten im Versicherungsfall
- Meldung des Versicherungsfalls
- Beauftragung des Rechtsanwalts
Rechtsschutzversicherungsvergleich
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