Beauftragung des Rechtsanwalts
Spätestens wenn konkrete rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen, muss ein Rechtsanwalt für Ihre Vertretung beauftragt werden.
Grundsätzlich haben Sie in der Rechtsschutz-Versicherung freie Anwaltswahl, wobei der Rechtsanwalt am Ort des Rechtsstreits eine Zulassung haben muss. Wenn in Ihrer Rechtsschutz-Versicherung ein Selbstbehalt vorgesehen ist, entfällt dieser häufig, wenn Sie sich von einem von der Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Egal, ob Sie Ihren Rechtsanwalt selbst aussuchen oder ihn Ihre Rechtsschutz-Versicherung ausgewählt, findet die effektive Auftragserteilung immer durch die Versicherung statt. Sie sollten also nicht auf eigene Faust einen Anwalt beauftragen und hoffen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung im Nachhinein die Kosten übernimmt.
Weiterführende Informationen:
- Allgemeines Verhalten im Versicherungsfall
- Meldung des Versicherungsfalls
- Prüfung Versicherungsschutz und Erfolgsaussicht
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