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Einreichen bei der Sozialversicherung

Bevor Wahlarztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden sollte zunächst eine Kostenerstattung seitens der Sozialversicherung beantragt werden. Das ist für einige Tarife Voraussetzung dafür, dass der Restbetrag vollständig von der Krankenversicherung ersetzt wird. Aber auch bei Tarifen die jedenfalls nur einen Teil der Kosten erstatten gibt es keinen Grund auf einen Kostenbeitrag seitens der Sozialversicherung zu verzichten.

Die Einreichung bei der Sozialversicherung ist in der Regel online im Portal der Sozialversicherung möglich, die Auszahlung erfolgt in diesem Fall oft binnen weniger Tage. Die Einreichung ist grundsätzlich immer auch per Post möglich. Die Bearbeitung und damit auch die Auszahlung dauern auf diesem Weg allerdings meist länger.

Weiterführende Informationen:

Krankenversicherungsvergleich

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