Verhalten im Versicherungsfall
Sie möchten einen geplanten Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse verbringen? Wie verhält man sich am besten, wenn ein Unfall im Krankenhaus endet? Was ist zu tun, damit Sie die Kosten für eine Behandlung beim Wahlarzt von der Versicherung rasch erstattet bekommen? Hier erfahren Sie, wie Sie im Leistungsfall am besten vorgehen.
Was tun bei Krankenhausaufenthalt?
Ein Aufenthalt in einem Krankenhaus ist gewiss nicht das schönste im Leben. In der Sonderklasse gestaltet sich dieser aber doch angenehmer. Sie genießen nicht nur den Komfort eines Hotels, sondern können auch frei wählen von welchem Arzt Sie behandelt werden wollen. In den meisten Fällen kümmert sich die Versicherung um alle Formalitäten und Sie können sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren. Es gibt allerdings auch ein paar Dinge zu beachten, damit es nicht zu ungeplanten Kosten kommt. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei einem Krankenhausaufenthalt achten müssen, egal ob geplant, ungeplant, im Inland oder im Ausland.
Honorarnoten / Rechnungen einreichen
Für die Erstattung von Wahlarztrechnungen müssen diese bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Das kann entweder per Post oder bei vielen Anbietern auch bequem über ein Online-Portal oder eine App erledigt werden. Sie sollten Wahlarztrechnungen auf jeden Fall auch bei der Sozialversicherung einreichen, damit Sie von einer maximalen Kostenerstattung profitieren können.
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