Worauf ist beim Einreichen zu achten?
Die Rechnung muss die persönlichen Daten der versicherten Person (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Adresse) sowie Informationen zur durchgeführten Behandlung (Name des behandelnden Arztes, Diagnose, Aufstellung der erbrachten Leistungen sowie der Behandlungszeitraum) enthalten. Stellen Sie sicher, dass gemeinsam mit der Rechnung auch sämtliche relevanten Unterlagen eingereicht werden (Rezept, Leistungsnachweis der Sozialversicherung, Überweisung).
Wenn per Post eingereicht wird verlangen die Versicherer üblicherweise den Erstattungsnachweis der Krankenversicherung und Kopien der weiteren Unterlagen. Wird die Rechnung nicht zur Erstattung an die Sozialversicherung eingereicht muss diese jedoch im Regelfall im Original eingesandt werden.
Viele Kunden sammeln über das Jahr sämtliche Rechnungen und reichen Sie zum Jahresende ein, was zu einem erhöhten Aufkommen führt. Wenn auf eine rasche Bearbeitung Wert gelegt wird empfiehlt es sich daher eher periodisch während des Jahres einzureichen.
Weiterführende Informationen:
- Einreichen bei Sozialversicherung
- Einreichen beim Versicherer
- Höchstleistungssumme
- Krankenversicherung für Aufenthalte im Ausland
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
Krankenversicherungsvergleich
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