Sehbehelfe
Ist ein Ersatz für Sehbehelfe/Brillen versichert so erfolgt dieser bis zur dafür zur Verfügung stehenden Höchstleistungssumme. Ein Ersatz erfolgt aber üblicherweise nur in einem bestimmten Intervall (üblicherweise 2 Jahre).
Weiterführende Informationen:
- Medikamente & Heilbehelfe
- Kinder
- Zahn- & Kieferregulierung
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Krankenversicherungsvergleich
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