Auslandsreisen
Streitigkeiten bei Auslandsreisen (z.B. mit einem lokalen Reiseveranstalter oder Beherbergungsbetrieb) sind in einer Basis-Rechtsschutzversicherung mitunter nicht gedeckt, da zum Beispiel der Streitort außerhalb des Geltungsbereichs liegt.
Im Versicherungsvergleich Rechtsschutz auf durchblicker können Sie beim Vertrags-Rechtsschutz wählen, ob Streitigkeiten aus Auslandsreisen auf jeden Fall versichert sein sollen.
Weiterführende Informationen:
- Vertrags-Rechtsschutz
- Versicherungsfall und Rechtsstreit
- Europa-Deckung im Vertrags-Rechtsschutz
- Vertragsstreit
- Übersicht über Produkte
- Worauf ist bei der Anbieter-Auswahl zu achten
Rechtsschutzversicherungsvergleich
Anbieter online vergleichen und bequem von zu Hause abschließen.