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Auslandsreisen

Streitigkeiten bei Auslandsreisen (z.B. mit einem lokalen Reiseveranstalter oder Beherbergungsbetrieb) sind in einer Basis-Rechtsschutzversicherung mitunter nicht gedeckt, da zum Beispiel der Streitort außerhalb des Geltungsbereichs liegt.

Im Versicherungsvergleich Rechtsschutz auf durchblicker können Sie beim Vertrags-Rechtsschutz wählen, ob Streitigkeiten aus Auslandsreisen auf jeden Fall versichert sein sollen.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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