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Wartefristen

Wie bei allen Versicherungen gilt auch bei der Rechtsschutzversicherung: ist der Bedarf schon eingetreten, ist es für den Abschluss der Versicherung meist schon zu spät.

Denn, je nach versichertem Rechtsbereich sehen Rechtsschutzversicherungen Wartefristen vor. Das bedeutet, dass nur jene Versicherungsfälle versichert sind, die erst nach dieser Wartefrist (gerechnet ab Versicherungsbeginn) eintreten.

Im Kfz-Rechtsschutz, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gibt es in der Regel, keine Wartefristen. Für die meisten anderen Rechtsbereiche (Vertrags-Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Grundstückseigentum- und Mieter-Rechtsschutz) beträgt die Wartefrist meist 3 Monate. Im Erb- und Familienrechtsschutz beträgt die Wartefrist zwischen 6 und 12 Monaten.

Im Versicherungsrechner Rechtsschutz auf durchblicker sehen Sie in den Tarifdetails zu jedem Anbieter, welche Wartefristen für die einzelnen Rechtsschutz-Bereiche jeweils vorgesehen sind.

Wichtig: Haben Sie bereits eine Rechtsschutz-Versicherung und möchten diese nur wechseln, dann entfallen die Wartefristen für jene Rechtsbereiche, die bereits in Ihrer alten Rechtsschutzversicherung gedeckt waren.

Weiterführende Informationen:

Rechtsschutzversicherungsvergleich

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