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Welchen Schutz bietet die Fahrradversicherung?

durchblicker Redaktion

3 min

In Österreich werden jedes Jahr tausende Fahrräder gestohlen und tauchen selten wieder auf. Die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen ist leider sehr gering. Mit einer Fahrradversicherung sind Sie abgesichert für den Fall, dass Ihr Fahrrad entwendet wird. Vor welchen Gefahren die Versicherung schützt und wovor sie nicht schützt, erfahren Sie hier.

Versicherte Gefahren

Diebstahl / Raub

Jedes Jahr verschwinden tausende Räder in Österreich auf Nimmerwiedersehen. Eine Fahrradversicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden, wenn Sie Opfer eines Diebstahls oder Raubes werden. Beachten Sie bitte, dass ein Teildiebstahl (Abmontieren von Reifen, Lenker, Bremsen etc.) bei den meisten Versicherern nicht gedeckt ist. Eine Ersatzleistung erfolgt in diesem Fall nur bei Totalverlust des versicherten Fahrrads. Weiters sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihr Fahrrad stets gut sichern – selbst, wenn Sie es nur ganz kurz abstellen möchten! Wird Ihr Fahrrad gestohlen, während es ungesichert und unbeaufsichtigt war, ersetzt die Versicherung in der Regel den Schaden nicht.

Im Fahrradversicherung Vergleich auf durchblicker können Sie in den Details zu den einzelnen Angeboten genau sehen, welche Gefahren versichert sind und ob es irgendwelche Einschränkungen gibt.

Brand / Explosion

Manche Versicherungen bieten auch Versicherungsschutz, wenn Ihr Fahrrad durch einen Brand oder eine Explosion zerstört wird. Das ist wohl eher selten aber nicht ausgeschlossen.

Im Fahrradversicherungsvergleich auf durchblicker können Sie in den Details zu den einzelnen Angeboten sehen, welche Gefahren genau versichert sind und ob es dabei Einschränkungen gibt.

Fahrradbruch

Fahrradbruch bedeutet, dass Ihr Fahrrad beim ordnungsgemäßen Gebrauch kaputt geht. Fahrradversicherungen decken solche Schäden nur in Ausnahmefällen – beachten Sie dazu die Tarifdetails im Versicherungsvergleich auf durchblicker. Allerdings sollten Sie sich im Fall an den Verkäufer bzw. an den Hersteller wenn, um eventuelle Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend zu machen.

Welche Gefahren sind nicht versichert?

Die zentrale Deckung in der Fahrradversicherung ist der Diebstahl. Dieser ist somit fester Bestandteil jeder Versicherung. Ob auch Teildiebstahl, Verlust durch Brand oder Fahrradbruch versichert sind, ist je nach Versicherung unterschiedlich. Ebenso sind Schäden durch Vandalismus in der Fahrradversicherung bei vielen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Beachten Sie im Fahrradversicherung Vergleich auf durchblicker dazu bitte die Tarifdetails zu den einzelnen Anbietern. Dort können Sie genau sehen, welche Gefahren jeweils versichert sind und ob es allfällige Einschränkungen gibt.

Fahrradversicherung

Örtliche Geltung

In der Fahrradversicherung gibt es jeweils eine „örtliche Geltung“. Diese regelt, in welchem geographischen Raum Schadensfälle unter den Versicherungsschutz fallen, und kann je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Schutz im Inland

Eine Fahrradversicherung gilt auf jeden Fall innerhalb Österreichs. Ob und wo im Ausland der Versicherungsschutz gegeben ist, sehen Sie im durchblicker-Versicherungsvergleich bei den Details zu den einzelnen Anbietern.

Internationale Deckung

Beim Versicherungsschutz im Ausland gibt es Unterschiede bei den Versicherungen. Manche decken Schäden innerhalb von ganz Europa, andere beschränken den Schutz auf Österreich und die angrenzenden Nachbarländer.

Im Versicherungsvergleich auf durchblicker sehen Sie bei den Tarifdetails zu den einzelnen Anbietern jeweils genau, in welcher Region bzw. in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt.

Ersatzleistung

Die Entschädigung im Versicherungsfall erfolgt in der Regel auf Basis des Neuanschaffungswerts sowie des Alters (Gebrauchsdauer) des versicherten Fahrrads. Außerdem sehen einzelne Versicherer einen Selbstbehalt vor. Im Fahrradversicherungsvergleich auf durchblicker sehen Sie in den Details zu den einzelnen Anbietern jeweils die Höhe der Ersatzleistung abgestuft nach dem Alter des Fahrrads.

Zeitwertregelung

Die Ersatzleistung bei Eintritt eines Schadens orientiert sich am sogenannten "Zeitwert". In der Praxis bedeutet das, dass Sie im ersten Gebrauchsjahr den vollen Wert des Fahrrads ersetzt bekämen (abzüglich eines eventuellen Selbstbehalts), für jedes weitere Jahr des Gebrauchs wird bei der Entschädigungssumme ein bestimmter Prozentsatz in Abzug gebracht (in der Größenordnung von 10%), dieser Abzug ist in der Regel begrenzt, sodass Sie auch bei einem älteren Fahrrad immer einen Sockelbetrag ersetzt bekommen (in der Regel rund 50% des Neuwerts).

Im Fahrradversicherung Vergleich auf durchblicker sehen Sie in den Details zu den einzelnen Anbietern jeweils die Höhe der Ersatzleistung abgestuft nach dem Alter des Fahrrads.

Selbstbehalt

Bei manchen Fahrradversicherungen ist bei Inanspruchnahme eine Beteiligung am Schaden in Form eines Selbstbehalts vorgesehen.

Im Vergleichsergebnis auf durchblicker sehen Sie genau ob und in welcher Höhe einzelne Anbieter einen Selbstbehalt in der Fahrradversicherung vorsehen.

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