Zurich Fahrradversicherung

Die Fahrradversicherung der Zurich bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl und Raub. Darüber hinaus sind auch Schäden durch Brände, Blitzschlag, Explosionen oder Naturkatastrophen gedeckt.
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Im Schadenfall wird je nach Alter ein gewisser Prozentsatz ersetzt, sofern das Fahrrad neu angeschafft wurde. Ist das Fahrrad gebraucht gekauft worden, so wird der Zeitwert ersetzt. In beiden Fällen wird ein Selbstbehalt in Höhe von € 100 abgezogen. Optional kann auch eine Versicherung gegen Vandalismusschäden abgeschlossen werden. Bei Vandalismusschäden beträgt der Selbstbehalt € 150
Voraussetzungen für den Abschluss der Fahrradversicherung sind eine eingestanzte Rahmennummer bzw. die nachweisliche Registrierung des Fahrrads sowie die Verwendung eines Schlosses, das bestimmte Anforderungen erfüllt.
Fahrradversicherung Zurich Bedingungen
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Tel: 08000 808080
E-Mail: service@at.zurich.com