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Mit Flipflops oder barfuß Auto fahren? Was ist erlaubt?

durchblicker Redaktion

20.06.2023

2 min

Ein Paar Beine in Flip-Flops, die aus dem Fenster eines geparkten Autos hängen. Das Auto steht auf einem ländlichen Weg, umgeben von einem weiten, grasbedeckten Feld unter einem blauen Himmel.

Foto: antoniosantosc – stock.adobe.com

Es mag bequem sein, bei Hitze mit Flip-Flops, Badeschlapfen oder barfuß Auto zu fahren. Aber ist es in Österreich gesetzlich auch erlaubt? Oder gar strafbar? Das lesen Sie hier.

Darf man in Österreich mit Flipflops oder barfuß Auto fahren?

Prinzipiell ist Autofahren mit Flip-Flops nicht verboten. Auch barfuß ein Auto zu lenken ist nicht untersagt. Es gibt also keinen Flip-Flop-Paragraphen in Österreich. 😉

Allerdings muss gewährleistet sein, dass man den Pkw sicher lenken kann: Laut § 58 StVO darf man ein Fahrzeug lenken, wenn man in der körperlichen und geistigen Verfassung ist, ein Fahrzeug zu beherrschen und die geltenden Rechtsvorschriften zu befolgen.

Es sollte also ein Schuhwerk gewählt werden, bei dem man das Auto vollkommen unter Kontrolle hat. Da können Flip-Flops ebenso hinderlich sein wie High Heels, lose Badeschuhe oder klobige Bergschuhe. Bei Flip-Flops und Sandalen kann sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddern, bei Stöckelschuhen ist die Ferse instabil und bei klobigen Schuhen fehlt das Gefühl für die Pedale. All das kann bei einer Bremsung in einer Schreck- und Notsituation böse enden.

Fazit: Auch wenn Flip-Flops & Co. nicht direkt verboten sind, sollte man kein Risiko eingehen. Denn: Es können rechtliche Konsequenzen drohen, wenn ein Unfall durch falsches Schuhwerk mitverursacht wurde.

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Bekomme ich Probleme, wenn ich barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahre?

Zu rechtlichen Problemen kann es bei einem Unfall kommen: Wird nachgewiesen, dass ein geeignetes Schuhwerk den Unfall verhindert hätte, kann einem fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Die verletzte Person kann dann beispielsweise eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.

Gut zu wissen: In diesem Fall sind Sie grundsätzlich durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Allerdings: Wenn Sie grob fahrlässig handeln, kann die Kfz-Haftpflicht den entstandenen finanziellen Schaden wieder von Ihnen einfordern.

Die Kfz-Kaskoversicherung kann eine Schadensersatzzahlung verringern oder ganz aussteigen. durchblicker Experten-Tipp: Inkludieren Sie bei einer Vollkasko-Versicherung den Deckungsbaustein Grobe Fahrlässigkeit. Dann sind Sie auch geschützt, wenn Sie einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Autoversicherung

Tipp: Ersatzschuhe im Auto haben

Ein gut sitzender, bequemer Schuh aus festem Material mit rutschfester Sohle ist das optimale Schuhwerk für eine sichere Autofahrt. Dieser sorgt für guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und stellt ein optimales Fahrgefühl sicher.

Daher ist es sinnvoll, immer ein Paar Ersatzschuhe im Auto zu haben. Diese kann man ganz leicht im Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers verstauen.

Eine anthropomorphe Fuchsfigur in einem Cowboy-Outfit mit einem breiten blauen Hut, blauem Umhang und einem goldenen Sheriff-Stern auf der Brust trägt einen modernen Smartphone-Halter am Gürtel, auf dem "durchblicker" zu lesen ist. Der Fuchs hat orangefarbenes Fell mit weißen und schwarzen Akzenten und steht aufrecht.
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