Was tun bei Vorerkrankungen?
Das Bestehen einer Vorerkrankung steht dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht zwingend entgegen. In einigen Fällen kann ein Vertrag zustandekommen, wenn die bestehende Erkrankung durch einen Leistungsausschluss oder einen entsprechenden Prämienzuschlag berücksichtigt wurde. Voraussetzung dafür ist eine entsprechend gründliche Gesundheitsprüfung.
Grundsätzlich gelten die folgenden Punkte für jede Antragstellung, bei bestehenden Erkrankungen sind sie jedoch besonders wichtig:
- Sämtliche geforderten Angaben zum Gesundheitszustand müssen wahrheitsgemäß und in umfassender Weise gemacht werden. Unter keinen Umständen dürfen Aspekte verschwiegen oder beschönigt werden. Andernfalls kann der Versicherer auch rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.
- Bereits vorhandene Atteste sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden um Verzögerungen bei der Gesundheitsprüfung möglichst zu vermeiden.
- Der Versicherer kann zur Risikoprüfung zusätzliche ärztliche Untersuchungen verlangen. Die Kosten für diese Untersuchungen sind in aller Regel vom Antragsteller selbst zu tragen.
Wird der Vertrag mit Prämienaufschlag angenommen besteht vollumfassender Versicherungsschutz, es ist aber eine höhere Prämie zu zahlen als das bei einem gesunden Antragsteller der Fall wäre. Bei einem Leistungsauschluss werden bestimmte Behandlungen oder Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen:
- Wann ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?
- Beantwortung von Gesundheitsfragen
- Therapien
- Anbieter Krankenversicherung
- Vergleich Krankenversicherung
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