Grazer Wechselseitige Ebikeversicherung

Grazer Wechselseitigen bietet für E-Bikes Versicherungsschutz bei Diebstahl und Raub. Im Schadensfall wird der Zeitwert des E-Bikes ersetzt. Dieser Zeitwert wird durch das Abziehen von jährlich 10% des Neupreises ab dem zweiten Gebrauchsjahr errechnet. Jedoch ist der Abzug mit 50% begrenzt. Weiters sei zu beachten, dass bei Eintritt eines Schadens ein Selbstbehalt anfällt.
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Übersteigt der Neupreis des E-Bikes € 1.000, so muss dieses mit einem Schloss im Wert von mindestens € 50 gesichert sein. Als Nachweis für den Besitz eines solchen Schlosses benötigt die Grazer Wechselseitige eine Rechnung.
Die Versicherung gilt nur für E-Bikes mit einem Neupreis, der nicht € 2.000 übersteigt.
Ebikeversicherung Grazer Wechselseitige Bedingungen
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Grazer Wechselseitige Kontakt
Grazer Wechselseitige Versicherung AG
Herrengasse 18–20
8011 Graz
Tel: +43 316 80 37-0
E-Mail: service@grawe.at