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So starten Sie sicher in die Motorradsaison 2025: Auswinterung, Fahrtechniktipps und Verkehrsregeln

durchblicker Redaktion

07.03.2025

4 min

Zwei Personen auf einem Motorrad auf einer Landstraße, beide tragen schwarze Helme und die vordere Person trägt eine schwarze Lederjacke. Der Fokus liegt auf dem vorderen Teil des Motorrads, insbesondere auf dem glänzenden verchromten Lenker und den Seitenspiegeln. Im Hintergrund sind eine grüne Landschaft mit Bäumen und entfernten Bergen sichtbar, bei Abenddämmerung oder Sonnenuntergang.

Foto: Halfpoint – stock.adobe.com

Mit den steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Motorradausfahrten wieder. Gerade nach dem Winter sollten Sie hier einiges beachten, um gut auf die Saison vorbereitet zu sein. Wir verraten Ihnen, was Sie beim Auswintern des Motorrads bedenken sollten und frischen die Verkehrsregeln auf.

Das Motorrad richtig auswintern

Nach der Winterpause sollten Sie Ihr Motorrad zuerst einem technischen Check unterziehen. In diesem Beitrag finden Sie eine Checkliste, was alles zu kontrollieren ist, wenn Sie Ihr Motorrad auswintern.

Sollten Sie sich selbst nicht in der Lage sehen, einen solchen Check durchzuführen – oder dabei lieber auf Nummer Sicher gehen – vereinbaren Sie einen Termin bei einem der österreichischen Automobilclubs oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.

Unfallfrei durch den Frühling

Starten Sie gerade die ersten Fahrten im neuen Jahr etwas gemütlicher. Rollsplitt und die fehlende Fahrpraxis steigern die Unfallgefahr im Frühjahr. Der ÖAMTC gibt folgende Tipps:

  • Halten Sie genügend Abstand

  • Fahren Sie vorausschauend, um Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen

  • Achten Sie auf Salz und Rollsplitt

  • Rechnen Sie mit schlechterem Grip, solange der Asphalt kalt ist, bedenken Sie längere Bremswege und Gefahren in Schieflagen

  • Greifen Sie zur passenden Ausrüstung und Schutzkleidung

  • Testen Sie Ihre Bremstechnik vorab und starten Sie defensiv

Motorradversicherung

Verkehrsregeln für Motorrad-Fahrer:innen

Eine Auffrischung in Sachen Straßenverkehrsordnung ist für alle Verkehrsteilnehmer:innen von Zeit zu Zeit sinnvoll. Wir haben in Österreich auch einige Sonderregelungen, die für einspurige Kraftfahrzeuge gelten. Häufig gibt es Unsicherheiten in Bezug auf folgende Regeln:

🚧 Darf ich an einer stehenden Kolonne vor Kreuzungen, Baustellen oder Engstellen vorbeifahren?
Ja, aber nur, wenn ausreichend Platz ist und abbiegende Autos nicht behindert werden. Empfehlenswert sind mindestens 1,4 Meter Abstand.

🏍️ Darf ich mit einem einspurigen Fahrzeug im Überholverbot überholen?
Nein. Das Verkehrszeichen Überholverbot ist von Motorradfahrer:innen strikt zu beachten. Achtung: Das Motorrad selbst darf überholt werden, darf aber ein mehrspuriges Fahrzeug selbst nicht überholen. Strafen können von 100 Euro bis zum Entzug der Lenkberechtigung reichen.

🚌 Darf ich auf der Busspur fahren?
Nein. Ausnahmen sind entsprechend beschildert.

🎫 Muss ich in der Kurzparkzone ein Ticket lösen?
Nein, Biker können in der Kurzparkzone gratis stehen.

💡 Muss ich mit Licht fahren?
Ja, Sie müssen auch bei Tag das Abblendlicht einschalten. Bei guter Sicht reicht auch das Tagfahrlicht.

✔️ Was muss ich mitführen?
In Österreich muss nur ein Verbandskasten mitgeführt werden. Wer aber mehrere Länder mit dem Motorrad bereist, sollte sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Gesetze informieren.

Darf ich bei zwei parallelen Haltelinien bis zur vorgezogenen Haltelinie vorfahren?
Ja, das ist Motorradfahrer:innen erlaubt.

So schützen Sie sich in Österreich vor unnötigen Strafen als Motorrad-Fahrer:in

Wer sich die Verkehrsregeln für Motorradfahrer:innen vor Saisonstart zu Gemüte führt, kann prinzipiell unbesorgt losfahren. Dennoch hagelt es Jahr für Jahr saftige Strafen, weil die Regeln nicht befolgt werden.

Strafen für Motorrad-Fahrten ohne Helm In Österreich herrscht Helmpflicht für Lenker:in und Beifahrer:in. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro. Die Ausnahmen für die Regelung sind überschaubar: Keine Helmpflicht besteht bei Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau sofern Sicherheitsgurte verfügbar sind oder wenn man auf privaten Grundstücken fährt.

Strafen für Alkofahrer:innen Ebenfalls kritisch sind die geltenden Alkoholgrenzen. Für Motorradlenker:innen, die sich noch in der Probezeit befinden, und für jene, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille oder 0,05 mg/l.

Nach der Probezeit liegt die Promillegrenze in Österreich bei 0,5 Promille. Ein Überschreiten dieser Grenze führt zu einer Verwaltungsstrafe und weiterführenden Maßnahmen. Die Höhe der Strafe und die Maßnahmen hängen von der Schwere der Alkoholisierung und von der Entscheidung der Behörde ab.

Kuriose Strafe für laute Motorräder Eine erwähnenswerte Kuriosität gibt es im Tiroler Außerfern. Motorräder dürfen dort nicht mehr als 95 dB(A) an Lärm produzieren. Diese Regel gilt nur vom 15. April bis zum 31. Oktober und bezieht sich auf das Standgeräusch des Motorrads. Betroffen sind fünf Straßenzüge mit einer Gesamtlänge von 126 Kilometern. Bei Verstößen ist mit Strafen von bis zu 220 Euro zu rechnen. Das laute Motorrad darf dann auch nicht mehr in Betrieb genommen werden.

Jetzt Motorradversicherung wechseln und bis zu 400€ sparen

Da sich die Tarife in der Motorradversicherung laufend verändern, ist es sinnvoll, alle 1 – 2 Jahre den Anbieter zu vergleichen. Wer regelmäßig Angebote vergleicht und bei gleichem Leistungsumfang zu einem günstigeren Anbieter wechselt, kann so bis zu 400 Euro bei der Motorradversicherung sparen. Vergleichen Sie jetzt günstige Motorradversicherungen auf durchblicker.

Eine anthropomorphe Fuchsfigur in einem Cowboy-Outfit mit einem breiten blauen Hut, blauem Umhang und einem goldenen Sheriff-Stern auf der Brust trägt einen modernen Smartphone-Halter am Gürtel, auf dem "durchblicker" zu lesen ist. Der Fuchs hat orangefarbenes Fell mit weißen und schwarzen Akzenten und steht aufrecht.
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