Verträge in der Autoversicherung und Motorradversicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Das heißt Sie können einmal im Jahr (ungefähr zum Zeitpunkt als Sie die Versicherung abgeschlossen haben = „Hauptfälligkeit“) Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, 2 Monate vor der Hauptfälligkeit des Vertrags schriftlich zu kündigen, um keine Fristen zu versäumen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.
Kündigungsmöglichkeiten:
Kündigung zum Vertragsablauf
Verträge in der Autoversicherung und Motorradversicherung laufen in der Regel ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Das heißt Sie können einmal im Jahr (ungefähr zum Zeitpunkt als Sie die Versicherung abgeschlossen haben = „Hauptfälligkeit“) Ihren Vertrag kündigen.
Sie sollten darauf achten, 2 Monate vor der Hauptfälligkeit des Vertrags schriftlich zu kündigen, um keine Fristen zu versäumen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Beim Fahrzeugverkauf kann die Versicherung ohne Einhaltung von irgendwelchen Fristen gekündigt werden. Grundsätzlich muss die Kündigung durch den Käufer des Fahrzeugs erfolgen. Damit der Vertrag verlässlich beendet wird, empfehlen wir trotzdem, den Versicherer zu verständigen und eine Auflösung zum Abmeldedatum des Fahrzeugs zu verlangen.
Kündigung nach Prämienerhöhung
Welche Kündigungsansprüche Ihnen bei einer Tariferhöhung seitens der Kfz-Versicherung zustehen, ist abhängig vom angegebenen Grund der Prämienerhöhung.
Bei einer Tariferhöhung im Rahmen der jährlichen Indexanpassung können Sie als Versicherungsnehmer:in die Haftpflichtversicherung kündigen, nicht aber die Kaskoversicherung. Sollte die Versicherung eine von der Indexanpassung unabhängige Tariferhöhung ankündigen, dann können Sie sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung kündigen.
Kündigungsfrist: Sie können innerhalb eines Monats ab Erhalt der Verständigung zur Tariferhöhung kündigen.
Kündigungsmöglichkeiten im Überblick:
Weiterführende Informationen
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