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Handyvertrag kündigen – so geht’s!

Den Handyvertrag bei einem Anbieterwechsel zu kündigen, ist nicht schwer. Wir verraten Ihnen den passenden Zeitpunkt und stellen Ihnen das Kündigungsformular zur Verfügung!
  • Die Kündigung Ihres Handyvertrags kann monatlich erfolgen, muss aber schriftlich passieren.
  • Verträge mit Bindung haben nach Ablauf der Bindungsfrist unabhängig vom Abschlussdatum einen Monat Kündigungsfrist.
  • Nutzen Sie unser Formular zum schnellen Kündigen und für die Mitnahme der Rufnummer.
Mit dem Wechsel zu einem günstigeren Handytarif können Sie übrigens bis zu 130 Euro sparen!Zum FormularZum Formular

Einfach erklärt

Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen?

Handyvertrag kündigen Anleitung

Zu teurer Tarif, wenig Datenvolumen, lahmes Internet? Oder locken andere Anbieter mit neuen Handys? Es gibt viele Gründe, den Mobilfunkanbieter zu wechseln. Um ihren Handyvertrag beim alten Anbieter zu kündigen, reicht ein einfacher Anruf aber nicht aus.

Eine Kündigung muss schriftlich – entweder per Email oder per Post – eingereicht werden, um wirksam zu werden. Das Schreiben selbst kann jedoch sehr einfach gestaltet sein, der Kündigungswille muss nur klar ausgedrückt werden.

Das Kündigungsschreiben sollte jedenfalls folgende Informationen beinhalten:

  • Ihre Rufnummer

  • Ihre Kundenummer

  • Eine vollständige Auflistung aller Tarife, die Sie kündigen möchten

  • Den Kündigungszeitpunkt (entweder ehestmöglich oder zu einem festgesetzten Datum)

Schritt für Schritt Anleitung

Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen und die Nummer mitnehmen?

Mit diesen einfachen Tipps und praktischen Vorlagen können Sie innerhalb von wenigen Minuten Ihren Handyvertrag kündigen und auf Wunsch auch die Mitnahme Ihrer Rufnummer beantragen.

Kündigungsformular herunterladen und ausfüllen

Kündigungsschreiben ausfüllen

Die Kündigung des Handyvertrags sollte schriftlich erfolgen. Nutzen Sie die kostenlose Vorlage zum Downloaden und ergänzen Sie die relevanten Daten zu Ihrem Kündigungswunsch.

NÜVI herunterladen und ausfüllen

NÜVI ausfüllen

Wollen Sie Ihre Rufnummer mitnehmen? Dann können Sie das kostenlos tun, indem Sie den NÜVI-Antrag ausfüllen und an den neuen Anbieter schicken. Seit 1.5.2022 beendet die Rufnummernmitnahme automatisch Ihren alten Vertrag – Sie müssen diesen also nicht mehr separat kündigen. Mehr dazu

Kündigungsformular & NÜVI verschicken

Geschafft!

Die Kündigung und der Antrag zur Übernahme der Rufnummer sind am Weg zu Ihrem Anbieter. Sollten Sie keine zeitnahe Rückmeldung bezüglich der Kündigung bekommen, kontaktieren Sie Ihren Anbieter.

Welche Kündigungsfrist muss bei Handyverträgen beachtet werden?

Damit die Kündigung Ihres Handyvertrags zum gewünschten Zeitpunkt wirksam wird, muss sie rechtzeitig abgeschickt werden. Je nach Art der Bindung gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.

  • Handyverträge mit fester Bindung haben mittlerweile grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die frühere Kündigungsfrist von drei Monaten für ältere Verträge wurde Anfang 2018 in einem Musterprozess per Gerichtsentscheid gekippt.

  • Ohne bestehende Bindung können Sie Ihren Handyvertrag monatlich kündigen.

  • Voraussetzung für die einmonatige Kündigungsfrist ist aber immer der Ablauf der Mindestvertragslaufzeit!

Vorlage Handyvertrag kündigen

Einfach Handyvertrag kündigen mit durchblicker-Musterformular

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie das Schreiben aufsetzen sollen, damit Ihre Kündigung garantiert wirksam wird? Nutzen Sie einfach unser Kündigungsformular für Handyverträge, um unkompliziert zu kündigen. Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, dann müssen Sie das Formular nur noch unterschreiben und können es abschicken. Die Kontaktadresse Ihres Mobilfunkanbieters finden Sie in unserer Liste der österreichischen Mobilfunkanbieter.

Rufnummer mitnehmen mit NÜVI

Sie wollen sich von Ihrem Mobilfunkanbieter, aber nicht von Ihrer Handynummer trennen? Mit dem Antrag auf eine Rufnummernportierung, auch NÜV-Information oder NÜVI genannt, können Sie Ihre Mobilnummer für Ihren neuen Handyvertrag übernehmen. Durch die Novellierung des TKG gibt es bei der Rufnummernmitnahme einige wichtige Änderungen:

  • Die Rufnummernmitnahme ist seit 1.11.2021 kostenfrei für Sie als Konsument:in. Sie brauchen lediglich Ihre Daten und die zu übertragende Rufnummer im Antrag auf Ausstellung einer NÜV-Information einzutragen

  • Seit 1.5.2022 gilt zudem: die Rufnummernmitnahme beendet automatisch Ihren alten Vertrag – Sie müssen diesen also nicht mehr separat kündigen. Als Kündigungszeitpunkt gilt dann jener Tag, an dem die Telefonnummer übertragen wird.

     

    Beachten Sie, dass alle mit dem alten Anbieter vereinbarten Verpflichtungen (z.B. Mindestvertragsdauer, Grundentgelte) weiterhin gelten, ebenso die Kündigungsfrist. Ihnen steht aber zu, die Fortführung Ihres alten Vertrages zu verlangen – der alte Anbieter stellt Ihnen dann eine neue Telefonnummer zur Verfügung.

Rechtzeitig neuen Handyvertrag finden und bis zu 300 Euro sparen!

Die Gründe, wieso Sie ihren Handyvertrag kündigen möchten, können vielfältig sein. Sobald Ihr alter Vertrag ausläuft, sollten Sie aber bereits einen neuen und für Ihre Bedürfnisse besser geeigneten Tarif gefunden und abgeschlossen haben. In unseren Vergleichsrechnern finden Sie mit nur wenigen Klicks den passenden Handyvertrag oder ein Handy mit Tarif. Freiminuten, Datenvolumen, Geschwindigkeit – Vergleichen Sie bequem die Angebote der Mobilfunkbetreiber und finden den für Sie idealen Tarif. So können Sie nicht nur ungestört telefonieren und surfen, sondern auch bis zu 300 Euro sparen!

durchblicker - Tipp

Mit unserem Kündigungsformular für Handyverträge können Sie auch andere Telekom-Produkte wie Internet für Zuhause oder Kombi-Pakete abmelden. Kreuzen Sie einfach die entsprechenden Optionen auf dem Formular an. Um auf Nummer sicher zu gehen sollten sie alle Pakete, die sie nicht abmelden wollen, am Dokument durchstreichen.

Hier geht's zum Formular

Wissenswertes zur Kündigung

Häufige Fragen

  • Wann kann ich kündigen?

    Sie können Ihren Handyvertrag (ohne Bindung) monatlich kündigen. Bei Verträgen mit fester Bindung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat – sofern die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist. Die Kündigung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen (per Email oder per Post).

  • Handyvertrag kündigen trotz fester Bindung?

    Sie können Ihren Handyvertrag auch kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. In Ihrem Handyvertrag finden Sie die entsprechenden Hinweise bezüglich Kündigungsfrist vor Ablauf der Bindung. Haben Sie einen Tarif Handy abgeschlossen? Erkundigen Sie sich vor Kündigung des Vertrag bei Ihrem Mobilfunkanbieter, wie viel Sie noch für Ihr Handy  vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bezahlen müssten.

  • Was ist die NÜVI?

    Der Trennungsschmerz beim Handyvertrag kann durchaus groß sein, vor allem dann, wenn Sie Ihre Rufnummer aufgeben müssten. Gut, dass es die NÜVI gibt: mit einem ausgefüllten NÜVI Formular können Sie den Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen, auch wenn Sie den Mobilfunkanbieter vollständig wechseln möchten. Schicken Sie am besten NÜVI-Antrag und Kündigungsschreiben gemeinsam an Ihren Mobilfunkanbieter.

  • Was kostet die Rufnummernmitnahme?

    Die Rufnummernmitnahme ist seit der Novellierung der Nummernübertragungsverordnung ab dem 1. November 2021 kostenfrei. Die NÜVI gilt 90 Tage und die Übertragung der Rufnummer kann bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden.

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