Eine Reisehaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden an Dritten, die von Ihnen verschuldet wurden. Diese Versicherung ist deshalb essentiell, da Sie grundsätzlich unbeschränkt Schadenersatzpflichtig werden, wenn Sie auf Grund von eigenen Fehlhandlungen einen Schaden verursachen. Ohne Versicherung können Haftpflichtfälle daher existenzbedrohend werden, besonders wenn es sich um Personenschäden handelt
Inhaltsverzeichnis:
Schäden an gemieteten Sachen
Bei den meisten Reisehaftpflichtversicherungen sind auch Schäden an gemieteten Sachen eingeschlossen.
Das heißt, die Versicherung umfasst auch Schadensersatzverpflichtungen, die bei der Benützung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen gemieteten Räumen entstehen. Ebenso sind Schadensersatzforderungen für das in den gemieteten Räumen befindliche Inventar gedeckt. Allerdings ist die Mietdauer bei den meisten Verträgen von Bedeutung. Die zeitliche Grenze ziehen die Versicherer meist bei maximal einem Monat. Ausgenommen von der Versicherung sind Verschleißschäden.
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Sach- und Personenschäden
Dieser Versicherungsbaustein greift, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verschulden. In diesem Fall steht die im Vertrag genannte Versicherungssumme für die Feststellung und Erfüllung von Schadenersatzforderungen zur Verfügung.
Da gerade Personenschäden sehr schnell existenzbedrohende Größenordnungen annehmen können, sollten Sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Die genauen Versicherungssummen der Reise-Haftpflichtversicherung finden Sie ganz einfach mit unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
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