Zwischen der Buchung und dem Antritt einer Reise kann viel passieren. Eine Stornoversicherung deckt Ihre Kosten ab, wenn Sie die Reise doch nicht antreten können und bezahlt auch oft den verbleibenden Selbstbehalt einer Stornoversicherung, die bereits bei der Reise mit abgeschlossen wurde.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung empfiehlt sich vor allem, wenn Sie zu den Frühbuchern gehören. Achten Sie auf einen rechtzeitigen Versicherungsabschluss. In vielen Fällen muss die Versicherung bereits am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit ein sofortiger Schutz besteht. Schließen Sie die Versicherung später ab, haben Sie erst nach einer Karenzfrist von 10 Tagen nach Versicherungsabschluss Anspruch auf Versicherungsleistungen. Im Detail sehen einzelne Anbieter auch andere Regelungen vor.
Welche Stornogründe für Ihr persönliches Versicherungsprodukt zutreffen und welche Fristen gelten, erfahren Sie in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung.
Akutwerden bestehender Krankheiten
Bei einer schweren und unerwarteten Erkrankung besteht bei der Storno- und Abbruchversicherung grundsätzlich Versicherungsschutz. Anders liegt der Fall, wenn es sich bei der Erkrankung um ein Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden handelt.
Bestehende Krankheiten sind nämlich grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das heißt, dass die Versicherung bei solchen Krankheiten auch nicht zahlen muss.
Einige Versicherungen bieten allerdings im Rahmen von erweiterten Stornogründen die Möglichkeit, das Akutwerden bestehender oder chronischer Erkrankungen einzuschließen.
Was genau Ihr persönliches Versicherungsprodukt unterstützt und welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Reiseversicherung-Rechner heraus.
Karenzfrist für Storno-Schutz bei Versicherungsabschluss
Stornoversicherungen, die für eine Einzelreise abgeschlossen werden, sollten gleich nach Buchung der Reise abgeschlossen werden, am besten noch am gleichen Tag.
Wird die Versicherung erst nach der Reisebuchung abgeschlossen, gilt die Versicherung erst nach Ablauf einer Karenzfrist. Zusätzlich gibt es dann auch oft nur Versicherungsschutz, wenn sie Reise erst in einigen Wochen angetreten wird.
Unter Karenzfrist ist jener Zeitrahmen zu verstehen, für den die versicherte Person keine Leistung erhält. Erst nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Versicherung die Leistungen. Die meisten Reiseversicherungen sehen eine Karenzfrist von 10 Tagen vor. Mit anderen Worten: Der Stornoschutz gilt erst ab dem 11. Tag nach Versicherungsabschluss, wenn die Versicherung nach der Reisebuchung gekauft wurde. Ausgenommen von dieser Frist sind Unfall, Todesfall oder Elementarereignisse.
Stornogründe im Rahmen des Storno-Schutzes
Gründe für die Stornierung er gebuchten Reise können vielfältig sein. Schwere Krankheit oder Todesfälle in der Familie werden aber von allen Stornoversicherungen gedeckt.
Im Regelfall leistet die Stornoversicherung in den folgenden Fällen: Sie, Ihre Mitreisenden oder nahe Familienangehörige erkranken schwer, verletzen sich, oder sterben. Sie werden unerwartet schwanger oder leiden unter Schwangerschaftskomplikationen; Sie werden Opfer eines Schadens aufgrund eines Naturereignisses z.B. Hochwasser, Sturm, eines Feuers, Wasserrohrbruchs oder eines Verbrechens. Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz, Sie werden zum Grundwehr- oder Zivildienst einberufen, Ihr Partner lässt sich scheiden oder Sie trennen sich. Sie fallen bei einer wichtigen Abschlussprüfung durch oder Sie müssen bei Gericht erscheinen
Bei vielen Versicherungsangeboten sind aber noch zusätzlich Stornogründe versicherbar. Fast jeder Reiseversicherungsanbieter hat eigene Pakete mit erweiterten Stornogründen im Storno-Schutz. Zu diesen erweiterten Gründen können die Erkrankung eines Haustieres, Ausfall einer Betreuungsperson oder die Nicht-Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zählen. Es lohnt sich daher, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen.
Welche Gründe genau Ihr persönliches Versicherungsprodukt unterstützt und welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
Versicherungsumfang in der Stornoversicherung
Grundsätzlich ist bei der Reisestornoversicherung ein Reiserücktritt gemäß den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gedeckt. Die meisten Versicherer leisten standardmäßig bei Erkrankung, Tod oder Unfall, Schäden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, Durchfallen bei wichtigen Prüfungen und Gerichtsterminen. Darüber hinaus bieten die Anbieter gegen Aufpreis auch erweiterte Stornogründe an.
Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten der Stornogebühren und oft auch den Ersatz eines Selbstbehalts, wenn für die Reise bereits eine Stornoversicherung bestanden hat. Die Deckungsinhalte und die Fristen der Reiseversicherungsangebote sind je nach Anbieter verschieden. Welche Gründe genau Ihr persönliches Versicherungsprodukt unterstützt und welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
Versicherungsumfang bei Reiseabbruch
Grundsätzlich ist im Rahmen der Stornoversicherung auch ein Reiseabbruch gemäß den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungen gedeckt. Die meisten Anbieter ersetzen in diesem Fall die gebuchten aber nicht genutzten Reiseleistungen bis zum abgeschlossenen Reisepreis sowie zusätzliche Rückreisekosten wie Umbuchung des Rückfluges.
Aber Achtung: Fast jeder Anbieter hat unterschiedliche Pakete. Welcher Anbieter das für Sie passende Paket hat, finden Sie ganz einfach in unserem Vergleichsrechner Reiseversicherung heraus.
Wichtige Ausschlüsse beim Storno-Schutz
Kein Versicherungsschutz besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist.
Ebenso besteht in der Regel kein Schutz, wenn der Rücktritt in Zusammenhang mit einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Familienangehörige) steht und diese vor Versicherungsabschluss (bei Reisestorno) bzw. vor Reiseantritt (bei Reiseabbruch) behandelt wurde (ausgenommen Kontrolluntersuchungen).
Die genauen Stornogründe pro Anbieter finden Sie ganz einfach in unserem Reiseversicherung-Rechner heraus.
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