Kärntner Landesversicherung Motorradversicherung

Die Kärntner Landesversicherung versichert im Bereich der Motorradversicherung ausschließlich Kunden ab dem 20.Lebensjahr, die Ihren Wohnsitz in Kärnten haben. Kfz-Haftpflichtversicherungen der Kärntner Landesversicherung können mit Versicherungssummen in der Höhe von € 7,6, 10, 15 oder 20 Millionen abgeschlossen werden. Kunden der Kärntner Landesversicherung haben die Möglichkeit gegen Aufpreis eine Insassen-Unfallversicherung (ausschließlich für den Lenker) sowie eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
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In der Teilkaskoversicherung fällt ein Selbstbehalt von 275€ bei Unfällen mit Tieren an. In der Vollkasko kann zwischen einem eingeschränkten oder genereellen Selbstbehalt gewählt werden. Der Selbstbehalt beträgt in beiden Varianten 5% des Schadens, aber mindestens 50% der Jahresprämie.
Weiters bietet die KLV die Möglichkeit eines Kennzeichen-Hinterlegungsverzichts ohne Winterpause. Im Falle einer Kennzeichenhinterlegung werden 100% der Haftpflicht-, 33% der Teilkasko- und 67% der Vollkaskoprämie rückerstattet. Für beide Fälle gilt, dass die volle Kaskodeckung nur dann geboten ist, wenn das Fahrzeug auf einem Abstellplatz bzw. in einer Garage aufbewahrt wird.
Vorschadenbesichtigungen im Rahmen eines Versicherungsabschlusses bei der Kärntner Landesversicherung können innerhalb der ersten sechs Tage kostenlos beim ÖAMTC durchgeführt werden.
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