Reiseversicherung Schadensabwicklung
- Der ideale Ansprechpartner beim Schadensfall bei der Reiseversicherung ist die Versicherung
- Bewahren Sie die Kontaktdaten der Versicherung auch während der Reise griffbereit auf
- Fragen, Unsicherheiten oder Unklarheiten? Die durchblicker Versicherungsexperten unterstützen Sie natürlich auch im Schadensfall!
Gut zu wissen
Reiseversicherung – was tun, wenn ein Schaden passiert
Ist Ihr Gepäck nicht angekommen oder konnten Sie Ihre geplante Reise erst gar nicht antreten? Ärgerlich genug, wenn der wohlverdiente Urlaub von einem unerwünschten Ereignis überschattet wird. Damit die Schadensmeldung so einfach wie möglich abläuft, haben wir für Sie wichtige Tipps zur Schadensabwicklung übersichtlich zusammengefasst:
Stornierung der Reise
Müssen Sie eine Reise stornieren, dann teilen Sie das so schnell wie möglich Ihrer Versicherung mit. Stornieren Sie zuerst Ihre Buchung. Füllen Sie nach der Stornierung das Stornofomular Ihrer Reiseversicherung aus. Sollten Sie kein Stornoformular haben, kontaktieren Sie Ihren Versicherungsanbieter. Halten Sie zusätzlich etwaige Buchungs- und Stornobestätigungen bereit, um diese an die Versicherung übermitteln zu können.
Schäden während der Reise
Passiert ein Schaden während der Reise (z.B.: Gepäck beschädigt, Krankheitsfall) dann sollten Sie dies der Versicherung so schnell wie möglich mitteilen, am besten schriftlich. Halten Sie daher die Kontaktdaten Ihrer Versicherung immer griffbereit, auch während der Reise!
Wurde Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen, ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Vergessen Sie nicht, eine Bestätigung über die Anzeige anzufordern – diese müssen Sie anschließend der Versicherung vorlegen.
Sollten Sie medizinische Betreuung während der Reise benötigen, dann verlangen Sie unbedingt eine Rechnung über die Behandlungskosten. Achten Sie auch darauf, dass auf der Rechnung ausgewiesen wird, welche Leistungen erbracht worden sind. Sie benötigen diese Rechnung(en) um bei Ihrer Versicherung die entstanden Kosten einfordern zu können.
Wissenswertes zur Schadensabwicklung bei der Reiseversicherung
Häufige Fragen
Welche Unterlagen bei Reisestorno für Versicherung?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren mussten, dann halten Sie für die Versicherung folgende Dokumente bereit:
- Ausgefülltes Stornoformular Ihres Reiseversicherungsanbieters
- Versicherungsnachweis (z.B. Polizzennummer)
- Buchungsbestätigung
- Stornokostenrechnung
Die Versicherung kann zusätzlich noch weitere Nachweise verlangen. Mussten Sie die Reise zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen absagen, kann die Versicherung ein ärztliches Attest verlangen.
Wann ist eine Polizeianzeige erforderlich?
Wurde Ihre Gepäck beschädigt oder gestohlen, dann ist eine Polizeianzeige notwendig. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Bestätigung über die Anzeige aushändigen, die Sie dann an Ihre Versicherung weitergeben können.
Wer kann den Versicherungsschaden einreichen?
Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer die Schadensmeldung bei der Versicherung einbringen. Alternativ kann die Schadensmeldung auch von einer anderen Person erfolgen. Teilen Sie der Versicherung aber auf jeden Fall mit, in welchem Naheverhältnis (z.B.: Eltern, Geschwister) Versicherungsnehmer und Schadensmelder stehen.
Reiseversicherung - wichtige Tipps:
Selbstbehalt Reise:
Prüfen Sie, ob in Ihrer Reiseversicherung ein Selbstbehalt festgelegt wurde. Je nach Versicherungsanbieter und Versicherungsumfang kann der Umfang des Selbstbehalts variieren. Bei bestimmten Versicherungsangeboten ist der Selbstbehalt auch an eine Altersgrenze gebunden: das heißt, der Selbstbehalt kommt zum Tragen, wenn Sie eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Die Details zum Selbstbehalt finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze.
Karenzfrist beachten:
Die Karenzfrist betrifft die Stornoversicherung. Haben Sie Reise und Versicherung nicht gemeinsam gebucht, dann gilt der Stornoschutz erst nach Ablauf dieser Frist in Kraft. Es gibt auch Versicherungen, die keine Karenzfrist einfordern.
Mindestfristen beachten:
Bestimmte Versicherungsanbieter fordern eine Mindestfrist zwischen Abschluss der Stornoversicherung und Reiseantritt. Meist wird dann keine Karenzfrist veranschlagt, dafür aber eben eine Mindestfrist.
Meldefristen beachten:
Informieren Sie sich über die in Ihrer Versicherungspolizze festgelegten Meldefristen: manche Versicherungen bestehen zum Beispiel im Fall der Stornierung auf eine Meldung innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Stornogrundes.
Apps & Service-Karte:
Viele Versicherungen bieten bereits eigene Apps an bzw. übermitteln Ihnen gemeinsam mit Ihrer Versicherungspolizze auch eine Service-Karte mit wichtigen Kontaktadressen. Bewahren Sie die Service-Karte gut auf und nehmen Sie diese auch bei der Reise mit. So können Sie im Ernstfall Ihre Versicherung immer schnell kontaktieren.
Mehr Tipps:
Im durchblicker Ratgeber zur Reiseversicherung finden Sie noch mehr Tipps zum Thema Reisestorno & Schadensmeldung.
durchblicker - Tipp
Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheiten bei der Schadensabwicklung im Zuge der Reiseversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).
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