Gut zu wissen
Reiseversicherung – was tun, wenn ein Schaden passiert
Ist Ihr Gepäck nicht angekommen oder konnten Sie Ihre geplante Reise erst gar nicht antreten? Ärgerlich genug, wenn der wohlverdiente Urlaub von einem unerwünschten Ereignis überschattet wird. Damit die Schadensmeldung so einfach wie möglich abläuft, haben wir für Sie wichtige Tipps zur Schadensabwicklung übersichtlich zusammengefasst:
Stornierung der Reise
Müssen Sie eine Reise stornieren, dann teilen Sie das so schnell wie möglich Ihrer Versicherung mit. Stornieren Sie zuerst Ihre Buchung. Füllen Sie nach der Stornierung das Stornofomular Ihrer Reiseversicherung aus. Sollten Sie kein Stornoformular haben, kontaktieren Sie Ihren Versicherungsanbieter. Halten Sie zusätzlich etwaige Buchungs- und Stornobestätigungen bereit, um diese an die Versicherung übermitteln zu können.
Schäden während der Reise
Passiert ein Schaden während der Reise (z.B.: Gepäck beschädigt, Krankheitsfall) dann sollten Sie dies der Versicherung so schnell wie möglich mitteilen, am besten schriftlich. Halten Sie daher die Kontaktdaten Ihrer Versicherung immer griffbereit, auch während der Reise!
Wissenswertes zur Schadensabwicklung bei der Reiseversicherung
Häufige Fragen
Wenn Sie Ihre Reise stornieren mussten, dann halten Sie für die Versicherung folgende Dokumente bereit:
Ausgefülltes Stornoformular Ihres Reiseversicherungsanbieters
Versicherungsnachweis (z.B. Polizzennummer)
Buchungsbestätigung
Stornokostenrechnung
Die Versicherung kann zusätzlich noch weitere Nachweise verlangen. Mussten Sie die Reise zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen absagen, kann die Versicherung ein ärztliches Attest verlangen.
Wurde Ihre Gepäck beschädigt oder gestohlen, dann ist eine Polizeianzeige notwendig. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine Bestätigung über die Anzeige aushändigen, die Sie dann an Ihre Versicherung weitergeben können.
Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer die Schadensmeldung bei der Versicherung einbringen. Alternativ kann die Schadensmeldung auch von einer anderen Person erfolgen. Teilen Sie der Versicherung aber auf jeden Fall mit, in welchem Naheverhältnis (z.B.: Eltern, Geschwister) Versicherungsnehmer und Schadensmelder stehen.
durchblicker - Tipp
Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheiten bei der Schadensabwicklung im Zuge der Reiseversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).
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