So funktioniert's
Schaden einreichen
Versicherung kontaktieren
Die Schadensabwicklung im Zuge der Unfallversicherung ist recht komplex, daher ist es am besten, sich direkt an die Versicherung zu wenden.Kontaktdaten Versicherung
Haben Sie Ihre Versicherung über durchblicker abgeschlossen? Dann finden Sie hier die Kontaktdaten der unterschiedlichen Versicherungsanbieter.Online Formulare
Oft stellen Versicherungsanbieter Online Formulare für die Schadensmeldung zur Verfügung. So können Sie die Schadensabwicklung besonders einfach starten.
Einfach erklärt
Schadensfall bei der Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung weist immer einen hohen Grad an Komplexität auf, vor allem bei einem Leistungsfall tauchen oft viele Fragen zum Versicherungsschutz und der Leistungsabdeckung auf. Unsere Erfahrungen zeigen, dass im Falle eines Unfallschadens der direkte Kontakt mit der Versicherung daher der ideale Weg ist, um den Schaden bestmöglich abzuwickeln. Was für die Schadensmeldung bei der Unfallversicherung wichtig ist, finden Sie hier kurz zusammengefasst:
Wissenswertes zur Unfallversicherung
Häufige Fragen
Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung tritt ein, wenn eine Person durch ein von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das bedeutet, das Unfallereignis
darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein
war nicht vorhersehbar und nicht abwendbar
Je nach Versicherungsschutz kann der Unfallbegriff auf weitere Ereignisse ausgeweitet werden. Was genau als Unfall seitens Ihrer Versicherung definiert wird, finden Sie auch in Ihrem Versicherungsvertrag.
Grundsätzlich stellt Ihr behandelnder Arzt nach dem Unfall auch den Grad der Invalidität fest. Die Versicherung erstellt ein Gutachten, in welchem ebenfalls der Invaliditätsgrad bewertet wird. Sollte es zu einer Abweichung der ermittelten Werte zwischen behandelndem Arzt und dem Gutachten kommen, wird eine Ärztekommission für die Entscheidungsfindung beauftragt.
Die Schadensmeldung im Zuge der Unfallversicherung kann vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen eingereicht werden. Im Falle des Unfalltods kann die Versicherungsleistung auch von einer nicht mitversicherten Person eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Naheverhältnis der beiden Personen (z.B. Eltern, Geschwister, etc.) der Versicherung mitgeteilt wird.
durchblicker - Tipp
Haben Sie Fragen zur Schadensmeldung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schadensabwicklung im Zuge der Unfallversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).
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