Ein Unfallereignis ist binnen einer Woche bei der Versicherung schriftlich zu melden. So stellt der Anbieter sicher, den Unfallhergang vollständig rekonstruieren und untersuchen zu können. Im Todesfall ist die Meldefrist bei den meisten Versicherern mit drei Tagen festgelegt.
Mit einem tatsächlichen Verlust der Versicherungsleistung beim Verstreichen der Meldefrist ist jedoch nur zu rechnen, wenn der Unfallhergang berechtigte Fragen aufwirft. Sollte der Fall gut dokumentiert und unzweifelhaft sein, bleibt der Anspruch bestehen.
Unfallversicherung
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