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Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Verhalten im Versicherungsfall

durchblicker Redaktion

3 min

Ein Unfall hat sich ereignet? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten, damit Sie mit Unterstützung Ihrer Unfall-Versicherung möglichst schnell finanzielle Hilfe erhalten.

Wichtige Schritte unmittelbar nach dem Unfall

Im Augenblick des Unfalls steht Ihre Gesundheit absolut an erster Stelle. Daneben gibt es allerdings ein paar Punkte, die Sie beachten sollten, um nicht Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung zu gefährden

Unfallversicherung

Unfallereignis

Unmittelbar nach dem Unfall steht natürlich in erster Linie Ihre Gesundheit im Mittelpunkt. Auch die Versicherung legt Wert darauf, dass Sie langfristige Schäden möglichst vermeiden. Suchen Sie also unverzüglich einen Arzt oder ein Spital auf.

Sobald Sie sich vom ersten Schock des Unfalls erholt haben, sollten Sie dennoch alle wichtigen Daten rund um das Unfallereignis festhalten und innerhalb einer Woche Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen. Notieren Sie sich neben Zeitpunkt und Ort möglichst genau auch den Unfallhergang, um keine Ansprüche zu verlieren. Neben Ihren Angaben wird die Versicherung Auskünfte Ihres behandelnden Arztes und gegebenenfalls des Spitals oder auch des Rettungsdienstes bzw. der Polizei anfordern.

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung über durchblicker abgeschlossen haben, hilft Ihnen natürlich auch jederzeit unser Service-Team von bei diesen Formalitäten.

Unfalltod

Sollte der Tod einer versicherten Person aufgrund eines Unfalls eingetreten sein, hat die Meldung an die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.

Die Versicherung will sich durch diese knappe Frist die Möglichkeit bewahren genau zu prüfen, ob keine Ausschlussgründe für die Todesfallleistung (z.B. bei natürlichen Tod oder Selbsttötung) gegeben sind.

Geltendmachung der Versicherungsleistung

Sobald das Ärgste überstanden ist, sollte die Versicherungsleistung beansprucht werden. Der erste Schritt dazu ist eine umfassende, formale Unfall- bzw. Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung.

Unfallmeldung bei Ihrer Versicherung

Ihre Versicherung hält in der Regel ein Schadens-Formular zur Aufnahme und Dokumentation des Unfalls bereit. Entweder wurde Ihnen dieses Formular bereits mit der Polizze ausgehändigt oder es steht bei Ihrem Anbieter online zum Download zur Verfügung.

Haben Sie den Vertrag über den Unfallversicherung Vergleich bei durchblicker abgeschlossen, können Sie sich natürlich auch von unserem Service-Team bei der Unfallmeldung unterstützen lassen.

Unfallmeldung bei durchblicker

Sie können sich nach einem Unfall direkt an die Hotline Ihrer Versicherung wenden, aber natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Schadensmeldung. Wir können Ihnen die Schadens-Formulare Ihrer Versicherung zukommen lassen und Sie beim Erfassen der notwendigen Angaben unterstützen.

Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Experten:Service-Line: 01/30 60 900 20 (Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr, Fr 8:00 - 16:00 Uhr) E-Mail: schaden@durchblicker.at

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit: Ihr Name, Tel. Nr., Email Versicherung, Polizzennummer Ort/Datum des Unfalls Unfallhergang

Meinungsverschiedenheiten

Gerade bezüglich der Einschätzung des dauerhaften Invaliditätsgrades in Folge eines Unfalls kann es zu unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Ihnen und dem Versicherer kommen. Falls die Bewertung der Beeinträchtigung durch den behandelnden Arzt vom Gutachten durch die Versicherung abweichen, wird eine Ärztekommission zur Entscheidung herangezogen.

Fälligkeit der Leistung

Sind alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht und steht der Grad der Invalidität fest, dann hat der Versicherer 3 Monate Zeit den Leistungsanspruch anzuerkennen. Sobald also die Versicherung alles geprüft hat und der Anspruch besteht, ist die Zahlung der Versicherungsleistung fällig.

Bitte beachten Sie, dass der Grad der dauerhaften Invalidität feststehen muss, damit die Versicherung leistet. Gerade bei geringeren Schäden ist nicht sofort erkenntlich, wie hoch die tatsächliche Invalidität ausfallen wird. In solchen Fällen gilt eine Frist von einem Jahr ab dem Unfallereignis, nach deren Ablauf der verbliebene und langfristig prognostizierte Invaliditätsgrad festgestellt werden muss.

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