Folgen von Tierbissen und Insektenstichen – sofern diese Krankheiten wie Tollwut, FSME, Borreliose oder Wundstarrkrampf hervorrufen – werden von den Versicherern ebenfalls eingeschlossen. Zusätzlich gilt Kinderlähmung als versichert. Manche Versicherer erweitern Ihre Deckungen um einige zusätzliche Infektionskrankheiten.
Zu beachten ist, dass bei dieser Form der Gesundheitsschäden oftmals Leistungsbeschränkungen gelten, die Sie den Allgemeinen Unfallbedingungen der jeweiligen Versicherung entnehmen können.
Eine Liste der versicherten Ereignisse pro Anbieter finden Sie bei den Detailergebnissen im Unfallversicherungsvergleich.
Unfallversicherung
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