Vergiftungen durch die Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen, also auch Nahrungsmittel-Vergiftungen sowie das Einatmen von giftigen Gasen und Dämpfen, werden von zahlreichen Versicherern ebenfalls als Unfall angesehen. Die Folgen müssen jedoch unmittelbar in Erscheinung treten und nicht allmählich (z.B. durch das alltägliche Unterliegen einer Abgasbelastung durch Fahrzeuge) erfolgen.
Inwieweit ein Anbieter auch Vergiftungen deckt, sehen Sie bei den Tarifdetails in unserem Unfallversicherung-Vergleich.
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