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Invalidität, Feststellung & Bewertung in der Unfallversicherung

durchblicker Redaktion

2 min

Um den Grad der bleibenden Invalidität in Folge eines Unfalls möglichst objektiv feststellen zu können, ordnen die Versicherer den jeweiligen Körperteilen, den Sinnen und einigen Organen Werte zu, die das Maß an der gesamten körperlichen Einschränkung repräsentieren. Diese Werte werden in Prozentsätzen angegeben. Dabei entsprechen 100% einer vollständigen Invalidität. Beispiele für eine mit 100% bemessene Einschränkung sind die vollständige Erblindung oder eine Querschnittslähmung in Folge eines Unfallereignisses. Die Summe der Einschränkungen ist auf den Wert der vollständigen Invalidität, also 100%, begrenzt, das heißt auch bei mehreren unterschiedlichen Einschränkungen kann dieser Wert die 100% nicht überschreiten.

Zu beachten ist, dass die vollständig Wiederherstellung der Gesundheit nach einer unfallbedingten Verletzung zu keinem Leistungsanspruch auf einen Einmalbetrag führt.

Als Basis der Vergleichsberechnung im Rechner Unfallversicherung auf durchblicker legen Sie fest, welchen Geldbetrag Sie bei vollständiger Invalidität bekommen möchten.

Vorinvalidität

Besteht bei der versicherten Person eine medizinisch festgestellte Vorinvalidität bei einem durch einen erneuten Unfall geschädigten Glied, Organ oder Sinn, so wird der zuvor bereits vorhandene Invaliditätsgrad von der neu bestimmten Invalidität abgezogen. Damit vermeidet die Versicherung für dauerhafte Schäden aufkommen zu müssen, die bereits vor dem Versicherungsschutz eingetreten sind.

Betrifft die Vorinvalidität einen Teil des Körpers, der nicht durch die neuerliche Unfall-Schädigung betroffen ist, kommt diese Regelung selbstverständlich nicht zum Tragen. Bitte beachten Sie bereits beim Unfallversicherungsantrag, jede Vorinvalidität bei den Gesundheitsfragen mit anzugeben.

Unfallversicherung

Eintritt der Invalidität

Die Feststellung der dauerhaften Invalidität erfolgt in der Regel erst ein Jahr nach dem Unfallereignis. Dabei ist für den Versicherer entscheidend, welche langfristige Prognose aus medizinischer Sicht zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Ist keine Besserung mehr zu erwarten, wird die Versicherungssumme für den festgelegten Invaliditätsgrad ausgezahlt. Tritt die Invalidität erst nach Ablauf eines Jahres ein, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Leistungen. Verstirbt die versicherte Person innerhalb des ersten Jahres an den Unfallfolgen, so leistet die Versicherung lediglich den Betrag, der spezifisch für den Todesfall ausgewählt wurde. Diese Todesfallsumme können Sie im Versicherungsvergleich Unfallversicherung auf durchblicker selbst bestimmen.

Frist für Geltendmachung

Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung besteht mindestens 12 Monate (Versicherungsvertragsgesetz). Die meisten Versicherungen gestatten eine längere Frist, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die genauen Fristen sind aus den Unfallversicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu entnehmen. Besonders wichtig ist jedoch, dass Sie im Schadensfall das Ereignis der Versicherung möglichst schnell – spätestens innerhalb einer Woche – melden, um den (teilweisen) Verlust Ihrer Ansprüche zu vermeiden.

Wenn Sie über unseren Rechner Unfallversicherung Österreich eine Unfallversicherung abschließen, können Sie im Fall des Falles selbstverständlich auf die Unterstützung unseres Expertenteams zurückgreifen.

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