Das gebundene Sparbuch wird zumeist mit einer Bindungsfrist von sechs Monaten oder mehr angeboten. Dabei sind laufende Einzahlungen und Abhebungen möglich. Vorsicht jedoch, denn für jede nachträglich eingezahlte Summe beginnt die Bindungsfrist erneut zu laufen! Bei Abhebung vor der Bindungsfrist fallen Vorschusszinsen an – das bedeutet eine Rückverrechnung von bereits gebuchten Zinsgutschriften.
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Bei dieser Art der Anlage gibt es außerdem meist keine Zinsgarantie, der Zinssatz richtet sich nach dem Markt und der Höhe der Einlage. Empfehlenswert ist diese Sparform wenn man plant, das eingezahlte Geld langfristig auf dem Sparbuch zu lassen.
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Bindungsfristen
Die Bindungsfrist bestimmt in großem Maß die Höhe der Verzinsung. Je länger man gewillt ist, sein Geld zu binden, desto mehr Zinsen erhält man. Man sollte sich allerdings sehr sicher sein, dass man die Bindungsfrist auch einhalten kann und den Anlagebetrag für diesen Zeitraum nicht benötigt. Denn sollte man das Sparprodukt doch vorzeitig auflösen, wird die Verzinsung meist rückwirkend auf einen sehr niedrigen Wert gesenkt. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung wären täglich fällige Sparkonten (also ganz ohne Bindung) in aller Regel deutlich besser gewesen.
Sollte man ein Sparprodukt mit Bindungsfrist abschließen, bedeutet das nicht, dass man ein solches Sparkonto nicht vorzeitig auflösen kann. Kündigen kann man immer, sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Ansonsten gilt es, zusätzlich noch den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
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