Einlagensicherung
Spareinlagen sind gesetzlich gesichert, damit das Risiko auf Seiten des Sparers möglichst gering bleibt. Sollte die Bank also zahlungsunfähig sein, erhält der Kunde sein Geld bis zur Höhe der Einlagensicherung von der Entschädigungseinrichtung zurück. Kreditinstitute mit einer österreichischen Bankkonzession, die sicherungspflichtige Einlagen (wie z.B. Sparkonten und Sparbücher) entgegennehmen, sind gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Sicherungseinrichtungen
Kreditinstitute, die Sparprodukte in Österreich anbieten, müssen einem der folgenden Fachverbände angehören:
Fachverband der Banken und Bankiers Fachverband der Landes-Hypothekenbanken Fachverband der Raiffeisenbanken Fachverband der Sparkassen Fachverband der Volksbanken
Durch die Mitgliedschaft bei einem dieser Fachverbände ist die Einlagensicherung gewährleistet.
Welche nationale Bestimmung der Einlagensicherung gilt, können Sie in den Tarifdetails beim Zinsrechner auf durchblicker.at nachsehen.
Höhe der Absicherung
Die Höhe der Einlagensicherung beträgt innerhalb der EU seit Umsetzung einer Richtlinie im Januar 2011 in allen Ländern € 100.000. Im Fall des Falles wird also – wenn der Sparbetrag höher war – lediglich dieser Wert refundiert.
Nähere Informationen zu den einzelnen Sparprodukten und Einlagensicherung finden Sie im Sparbuch Vergleich unter den Tarifdetails.
Ausländische Einlagensicherung
Außerhalb der EU gibt es ebenso Entschädigungseinrichtungen, wobei die Einlagensicherung unterschiedlich hoch ist. Möchte man sein Geld auf einem ausländischen Sparbuch anlegen, sollte man sich sicherheitshalber vorab erkundigen, bis zu welcher Summe das Ersparte im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Bank gesichert ist und ob diese Sicherung auch für ausländische Anleger gilt.
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Unterschiedliche Sparprodukte weisen auch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen auf, um unbefugten Zugriff erfolgreich zu verhindern. Welche Schutzmöglichkeiten es gibt, können Sie hier genauer nachlesen.
Netbanking-Login
Für die Online-Banking Nutzung erhält man von der Bank vertrauliche Log-in Daten. Anhand dieser kann man über das Internet den aktuellen Status seiner Geldeinlagen abfragen sowie Einzahlungen und Auszahlungen tätigen. Für die Durchführung von Zahlungen muss man jedes Mal zusätzlich eine sogenannte Transaktionsnummer (TAN) eingeben.
Referenzkonto bei Online-Sparen
Möchte man ein Sparbuch bzw. Sparkonto eröffnen, so ist teilweise die Angabe eines Referenzkontos notwendig. Zur Sicherheit sind dann Auszahlungen nur an dieses Referenzkonto möglich. Das Referenzkonto wiederum dient auch für die Überweisung der gesamten Spareinlage nach Ablauf der Bindungsfrist. Selbst, wenn sich ein Fremder Zugang zu Ihrem Sparkonto verschaffen sollte, kann er dadurch kein Geld direkt auf ein Fremdkonto überweisen.
TAN Verfahren
Für das Überweisen von Geldbeträgen mittels Online-Banking muss jedes Mal eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben werden, die statt der eigenen Unterschrift für Sicherheit sorgt.
Manche Banken schicken die TAN innerhalb weniger Minuten direkt auf das Mobil-Telefon per SMS. Andere geben ein Blatt mit mehreren TAN-Nummern aus, das man sorgfältig aufbewahren sollte. In Folge kann man entweder alle TAN-Nummern nach und nach aufbrauchen und erhält dann wieder neue zugesandt oder aber man bekommt beim Überweisungsvorgang angezeigt, welche Ziffernkombination angegeben werden muss. Das genaue Prozedere ist von Bank zu Bank unterschiedlich.
Weiterführende Informationen
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