Sparbücher kann man vor Ablauf der Bindungsfrist außerordentlich kündigen, jedoch werden auch für diesen Fall bestimmte Konditionen bei Vertragsabschluss vereinbart.
Möchten Sie Ihr Sparbuch oder Sparkonto vorzeitig kündigen, stehen Ihnen die für die volle Laufzeit vereinbarten Zinskonditionen jedenfalls nicht mehr zu. Stattdessen kann einerseits eine rückwirkende Verzinsung mit dem Mindestzins stattfinden oder/und auch die Verrechnung von Vorschusszinsen.
Sparzinsen
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