Beim Kündigungsgeld gibt es keine vereinbarte Laufzeit, es wird lediglich eine Mindest-Kündigungsfrist vereinbart (zwischen 30 und 180 Tagen). Das Sparbuch bzw. Sparkonto läuft grundsätzlich so lange, bis gekündigt wird und die Vertragsauflösung ihre Wirksamkeit erlangt. Bei der Laufzeit gibt es zusätzlich kein Limit in die Zukunft, das Konto kann also so lange wie gewünscht immer wieder bespart werden. Die Verzinsung richtet sich in der Regel danach, wie viel Zeit bis zur Kündigung vergangen ist.
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