Das Losungswortsparbuch ist durch eine Nummer oder ein Losungswort gesichert. Somit kann man, unabhängig ob man Inhaber des Sparbuches ist oder nicht, Abhebungen durch das Vorweisen des Sparbuchs und die Nennung des Losungswortes tätigen. Es ist in diesem Zusammenhang sehr zu empfehlen, das Losungswort nicht direkt ins Sparbuch zu schreiben. Ein Sparbuch mit Losungswort kann nur dann abgeschlossen werden, wenn die Einlage nicht € 15.000 übersteigt.
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