Im Falle eines Namenssparbuches wird die Urkunde auf den Namen des Sparbuchinhabers ausgestellt. Somit ist sichergestellt, dass nur dieser über das Sparbuch verfügen kann. Zugriff durch andere Personen wird somit weitgehend ausgeschlossen, da nur der Verfügungsberechtige mittels seiner Unterschrift Abhebungen tätigen kann.
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