Bei einer Abtretung (auch „Zession“ genannt) werden alle Rechte am Vertrag an den Abtretungsgläubiger (also an das Kreditinstitut) übergeben. Dieser hat damit auch das Recht den Vertrag zu kündigen, prämienfrei zu stellen oder das Bezugsrecht neu zu regeln.
Eine Abtretung muss von der Versicherung an das Finanzamt gemeldet werden. In Sachen Einkommensteuer gilt, dass abgetretene Ablebensversicherungen nicht im Rahmen der Topf-Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Die Abtretung ist die häufigste Form der Kreditbesicherung.
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