Bei Unfällen die aufgrund grober Fahrlässigkeit Ihrerseits entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, Ihren Kaskoschaden zu bezahlen. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem: überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn, Sommerreifen auf Schneefahrbahn, Abstellen des Autos am Hang ohne Handbremse etc. Einzelne Versicherungen bieten die Abdeckung solcher Fälle gegen Aufpreis an. Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind davon allerdings immer ausgenommen.
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