Kündigungsmöglichkeiten Rechtsschutzversicherung
durchblicker Redaktion
2 min
Sie möchten Ihre bestehende Rechtsschutz-Versicherung kündigen. In der Regel ist das innerhalb der ersten 3 Jahre nicht möglich (außer es wurde ein 1-Jahres-Vertrag abgeschlossen). Eine Ausnahme gibt es im Kfz-Rechtsschutz sowie bei Eintritt eines Schadenfalls.
Verträge in der Rechtsschutzversicherung laufen meist 3 Jahre oder mehr. Zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit und danach jährlich können Sie in jedem Fall Ihren Vertrag kündigen. Sie sollten darauf achten, dass die Kündigung spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Ablaufdatum bei der Versicherung einlangt. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.
Rechtzeitige Kündigung
Je nach Grund der Kündigung gibt es gewisse Stichtage, zu denen die Kündigung bei Ihrem Rechtsschutz-Versicherer eingegangen sein muss, um gültig zu werden. Bei der Kündigung zum Vertragsablauf können Sie mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf kündigen. Bei einer Kündigung wegen eines Schadenfalls kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Zahlung oder Ablehnung der Zahlung gekündigt werden, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Zahlung des Schadens innerhalb eines Monats nach Vorliegen eines Urteils.
Schriftliche Kündigung
Die Kündigung einer Rechtsschutz-Versicherung muss schriftlich erfolgen und benötigt Ihre Unterschrift, daher kündigen Sie am besten per Fax, Email mit gescanntem Kündigungsformular oder Brief. Achtung: es zählt das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei der Versicherung, daher sollten Sie entweder einige Tage vorher den Brief wegschicken oder noch besser per Fax oder Email die Kündigung durchführen. In diesen Fällen gilt Ihre Kündigung der Rechtsschutz-Versicherung auf alle Fälle am gleichen Tag als bei der Versicherung eingegangen. Nach der Kündigung können Sie im Vergleich Rechtsschutz eine neue Versicherung auf durchblicker.at abschließen.
Ab dem 3. Jahr bei langjährigen Verträgen
Bei Rechtsschutz-Versicherungen mit mehr als 3 Jahren Laufzeit können Sie trotzdem nach 3 Jahren den Vertrag kündigen, allerdings kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen.
Im Zuge des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung über durchblicker klären wir die Kündigungsmöglichkeiten für Sie und beraten Sie in Hinblick auf die beste Entscheidung.
Kündigung bei Fahrzeugverkauf (Kfz-Rechtsschutz)
In der Kfz-Rechtsschutz-Versicherung gibt es die Möglichkeit, auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zu kündigen, nämlich wenn Sie das versicherte bzw. die versicherten Fahrzeuge verkaufen.
Wird innerhalb von 1 Monat kein Ersatzfahrzeug angeschafft, dann können Sie mit sofortiger Wirkung die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung kündigen. Schaffen Sie ein Ersatzfahrzeug an und möchten für dieses Fahrzeug keinen Rechtsschutz, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Wichtig: Die Kündigung betrifft nur die Kfz-Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie diese in Kombination mit einem allgemeinen Privat-Rechtsschutz abgeschlossen haben, dann bleiben diese Rechtsschutz-Komponenten bestehen.
Nach einem Versicherungsfall
Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Rechtsschuzt-Vertrag kündigen. Im Zuge eines Vertragsabschlusses über durchblicker klären wir diese Kündigungsmöglichkeiten für Sie.
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